Naturheilkunde Behandlungen

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Preise

Soziales Honorar

Auszubildenden, Studierenden, Erwerbsunfähigen und Arbeitssuchenden bieten wir für unsere Behandlungen einen ermäßigten Preis an. Bitte bringt einen entsprechenden Nachweis zum vereinbarten Termin mit.

Kostenerstattung

Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfen erstatten möglicherweise ganz oder teilweise die Kosten für eine Behandlung durch eine*n Heilpraktiker*in. Die genaue Höhe der Kostenerstattung hängt jedoch von den individuellen Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung ab. Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Leistungen von Heilpraktiker*innen in der Regel nicht. Einige Krankenkassen bieten die Möglichkeit einen Zusatz- oder Wahltarif zu nehmen, der auch die Kosten für eine Behandlung durch eine*n Heilpraktiker*in teilweise oder vollständig übernimmt.

Bitte habt Verständnis, dass wir bei zu spät abgesagten Terminen (weniger als 24 h vor Termin) ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 Euro berechnen.

Persönliche Beratung

Schreib uns eine Mail und wir beraten dich gern, welche Behandlung für dich die passende sein könnte.

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